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1 11th August 00:13
kai barthel
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Hallo,

gemäß eines fiktiven Falls, jemand gibt dem Regionalzentrum (das wohl
zuständig ist für die Betreung von ALG 2 Empfängern) einen Tipp, das ein
ALG 2 Empfänger eine fast sechtstellige Summe geerbt hat, ist es dann
nach dem Abschluss des Untersuchungsverfahren möglich den "Tipp-Geber"
ausfindig zu machen?

Angeblich gibt es die Möglichkeit nach AFAIK §62 SGB Akteneinsicht zu
verlangen, könnte der ALG 2 Empfänger dann herausbekommen wer ihn beim
Regionalzentrum angeschwärtzt hat?`


Danke für evtl. Antworten,
Kai
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2 11th August 00:13
gerhard wilhelm
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Hallo Kai,

Die meisten Anzeigen gehen anonym ein, es sei der Anzeigende hat ein
gesteigertes Geltungsbedürfnis und gibt seine komplette Anschrift an.


Grüße

Gerhard
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3 11th August 12:32
thomas haeger
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Gerhard Wilhelm schrieb:


Ich kenne zumindest ein kommunales Amt hier(ist allerdings kein Arbeits-
oder Sozialamt), welches anonyme Anzeigen gleich in der Rundablage entsorgt.

Das ist in gewisser Weise auch nachvollziehbar. Einerseits möchte der
Tippgeber natürlich nicht irgendwelchen Repressalien ausgesetzt sein.
Andererseits wird in Deutschland auch gern denunziert. Derjenige der
sich möglicherweise völlig ungerechtfertigt mit Ermittlungen gegen sich
konfrontiert sieht, wird möglicherweise auch nicht mehr froh.

Die Grenze ist fließend. wie da rechtlich die Situation ist, weiß ich
leider nicht.

Thomas
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4 11th August 12:32
gerhard wilhelm
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Hallo Thomas,


Da ist z. B. die Steuerfahndung nicht so pingelig:-) die nehmen alles!

Grüße

Gerhard
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5 11th August 12:32
michael hammer
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Thomas Haeger schrieb:

Kann ich bestätigen und ist auch richtig so. Wer mit anonymen Anzeigen
zu tun hat, weiß dass dahinter meist irgendwelche Denunzianten
(Nachbarn, gestörte Ex-Partner) stecken, die jemandem durch zumeist
zusammengelogene Sachverhalte mit einer anonymen Anzeige schaden wollen.
Es kommt relativ selten vor dass sich der Inhalt anonymer Anzeigen
bestätigt. Und es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, dass man so
feige ist und nicht zu seinem Beschuldigungen steht.
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6 11th August 12:33
thomas haeger
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Michael Hammer schrieb:


Ja nachvollziehbar. Aber ganz so einfach ist es nicht. Wenn Du damit
rechnen mußt, dass als Konsequenz Deiner Anzeige zukünftig öfters mal
Dein Auto zerkratzt und zerbeult ist, dann überlegst Du Dir die Anzeige
schon gut. Mit der Anzeige tust Du zwar der Gerechtigkeit genüge, aber
wenn Du dafür letztlich Schäden in Höhe von mehreren tausend Euro hast,
dann ist möglicherweise der Preis etwas hoch. Denn in der Regel kann man
bei zerkratzten Autos u.ä. kaum nachweisen, wer es war und bleibt somit
auf dem Kosten selbst sitzen.

Thomas
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7 11th August 12:33
thomas homilius
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Kai Barthel schrieb am Freitag, 2. September 2005 15:36:

Nun, diese Behörde müsste dann von einer Steuerstrafttat ausgehen. Es ist
nämlich stark anzunehmen, dass wer sich Sozialleistungen unberechtigt
erschleicht auch keine Erbschaftsteuer zahlt.
Rechtsgrundlage: § 116 AO (Abgabenordnung)
Der "6-Millionen-Erbe" sollte inzwischen von den Finanzbehörden gehört
haben, z.B. über eine Aufforderung der Finanzbehörde zur Abgabe einer
Steuererklärung für die Erbschaftssteuer.

Du gehst davon aus, dass der Tipp (vermutlich vorätzlich) falsch war? So
könnten z.B. ehemalige Arbeitskollegen, Ex-Partner(innen), Ex-Ehepartner,
böse Nachbarn, Ex-Arbeitgeber usw. hier bewusst falsche Anschuldigungen
vorgebracht haben?

Waren denn die Verdächtigungen falsch?


Thomas
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8 11th August 12:33
rupert haselbeck
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Thomas Haeger schrieb:

Diese Art von Arbeitsverweigerung einer Behörde sollte man dann aber
nicht an die große Glocke hängen. Je nach Aufgabenstellung des Amtes
bzw. seiner Mitarbeiter sind hier diverse Delikte von Untreue bis zu
Strafvereitelung im Amt denkbar.


Es kommt garnicht mal so selten vor, daß mitten in der Nacht in
ansonsten friedlichen Wohngebieten von Unbekannten Autos zerkratzt oder
Fensterscheiben eingeworfen werden, häufig ausgerechnet bei jemandem,
der die Behörden vorher über illegales informierte. Selbst Kinder auf
dem Weg zur Schule wurden schon tätlich oder verbal angegriffen,
nachdem deren Vater oder Mutter eine Straftat (oder auch "nur" eine
OWi, z.B. überhöhte Geschwindigkeit vor Schule oder Kindergarten) zur
Anzeige gebracht hatte.
Es ist durchaus verständlich, daß man als Anzeigeerstatter gerne anonym
bleiben möchte.

Seltsam, daß dieses dämliche "Argument" gerade dann immer wieder kommt,
wenn es darum geht, den betrügerischen Bezug von Sozialleistungen zu
verharmlosen.

Derjenige, der einen 6-stelligen Betrag geerbt hat und der dennoch
weiterhin seinen Lebensunterhalt auf Kosten seiner Nachbarn finanziert
sehen möchte, sieht sich zu Recht mit Ermittlungen gegen ihn
konfrontiert!

MfG
Rupert
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9 11th August 12:33
thomas haeger
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Rupert Haselbeck schrieb:


Wie ich schon schrieb, kenne ich die rechtliche Lage nicht. Ich vermute
aber, das es je nach Art der Behörde unterschiedliche Regelungen gibt.
Ein Bauamt hat da mghlicherweise andere Vorschriften als das Finanzamt.
Ich bezweifel, dass die Nichtbearbeitung anonymer Anzeigen wirklich
grundsätzlich justiziabel ist.


Ja.

1. Ist es kein dämliches Argument.
2. Habe ich ausschließlich auf die zitierten Stellen aus dem Beitrag von
Gerhard Wilhelm geantwortet. Interpretiere da bitte nichts hinein, was
da nicht steht.


Ganz klar ja. Aber derjenige der anonym und obwohl unschuldig als
massiver Steuerbetrüger, Schwarzarbeiter, Vergewaltiger o.ä. denunziert
wird, bekommt - obwohl unschuldig - möglicherweise sein Leben zerstört.
Das findest Du gut? Läuft unter Kollateralschäden?

Das Procedere muß sein:
1. Nur nichtanonyme Anzeigen werden bearbeitet
2. Sofern die Anzeige Substanz hatte, stellt der Staat den Schutz der
Daten des Anzeigenden sicher.

Thomas
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10 11th August 12:34
kai barthel
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Thomas Homilius schrieb:


oops, meinte 5-stellig!


Nein, den Tipp gab ich und die "Anschuldigungen" sind berechtigt. Jetzt
liegt es nur am "Amt" den Fall aufzudecken.

s.o. Nein. Wie schon jemand anderes im Thread hier anmerkte, ich möchte
nicht das derjenige mir z.B. mein Auto zerkratzt oder ähnliches.

Gruss,
Kai
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