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1 30th April 16:05
mw
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Posts: 1
Default Diebstahl, Hausverbot, Anzeige



Hallo Wissende, ich möchte euch um einen Rat bitten:
Ich habe heute eine große Dummheit getan und schäme mich sehr dafür. Ich war
zusammen mit einer Bekannten in einem großem Supermarkt und tat ihr etwas
"Gutes", als ich ihr einen Stift gab, mit dem sie ihren Einkaufszettel
abhaken konnte. Diesen Stift habe ich gestohlen. Es ist mir sehr unangenehm
und ich weiß / akzeptiere, daß das bestraft wird.
Meine Frage zielt auf eine damit verbundene Sache: Meine Bekannte wusste
davon nichts. Sie hat zwar diesen Stift benutzt, wusste aber von dem
Diebstahl nichts.
Sie wurde bei unserer Aufforderung mitzukommen auf das übelste laut und sehr
unsachlich beschimpft.
Mir wurde ein Hausverbot ausgesprochen, welches ich vollkommen akzeptiere -
bitte diesen Sachverhalt nicht falsch verstehen! Aber muss sich meine
Bekannte dermaßen beschimpfen lassen? Muss sie das Hausverbot auch auf sich
beziehen? Unterschrieben hat sie nichts; Ausweispapiere hatte sie nicht
dabei.
Als ich ca. 1 Stunde später nochmal extra in dem Markt war, um mir den Namen
des Mannes geben zu lassen, wurde er (wieder) unsachlich und weigerte sich,
mir den Namen zu nennen. Ist das richtig?

Bitte versteht das nicht falsch. Das ich diesen Diebstahl getan habe, ist
weder ein Kavaliersdelikt noch möchte ich es verniedlichen. Aber wie mit
meiner Bekannten umgesprungen wurde, ist m.E. nicht richtig und sie
überlegt, ob sie gegen diesen Herren Strafanzeige wegen Beleidigung stellt.

Entschuldigt bitte, daß ich nicht meinen Klarnamen geschrieben habe. Wer es
wissen möchte, wird es leicht herausbekommen - und wer mich anmailt, kann es
gerne erfahren.

Gruß MW
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2 30th April 16:05
rainer haessner
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Posts: 1
Default Diebstahl, Hausverbot, Anzeige



Hallo,

"MW" <inter_surf@gmx.de> schrieb:


....


Eine Nacht drueber schlafen und dann die Diskussion noch
einmal neu in dsrm beginnen.

Rainer Haessner
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3 30th April 16:05
hans beiger
External User
 
Posts: 1
Default Diebstahl, Hausverbot, Anzeige


MW schrieb:

Sollte sie auf jeden Fall. Diese Kistenschieber nehmen sich zuviel heraus.

Du gibst den Diebstahl zu und Deine Bekannte würgt dem
"Einzelhandelskaufmann" richtig eine rein.

Gruß Hans
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4 30th April 16:06
kathinka wenz
External User
 
Posts: 1
Default Diebstahl, Hausverbot, Anzeige


Da das weder etwas mit Arbeits- noch mit Sozialrecht zu tun hat, x-post und f'up2 de.soc.recht.misc

Gruß, Kathinka
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