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5th July 03:19
External User
Posts: 1
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Hallo zusammen,
ich befasse mich gerade mit dem Thema "Kindergeld und Auslandsstipendium". Dabei habe ich zwei widersprüchliche Infos gefunden; und zwar auf den Seiten des ARD Ratgebers Recht mit folgendem Urteil "BSG 1997-10-02 14/10 RKg 15/96 Rechtsbereich/Normen: BundeskindergeldG, Erstes Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms Einstellung in die Datenbank: 1998-02-17 Kein Kindergeld bei Stipendium Eltern bekommen kein Kindergeld mehr, wenn der Sohn oder die Tochter seine/ihre Ausbildung durch ein Stipendium wegen besonderer Begabung finanzieren kann. Durch ein solches Stipendium, im vorliegenden Fall waren es 950 DM monatlich, seien die Eltern finanziell ebenso entlastet, als ob das Kind schon selbst erwerbstätig wäre, entschied das Bundessozialgericht." http://www.ratgeberrecht.de/urteile...tz/rl00885.html und folgende Passage aus dem EStG: "Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben hierbei außer Ansatz; Entsprechendes gilt für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden." http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32.html Quelle 1 sagt also aus, dass Stipendien zum Verlust des Kindergeldes führt, wenn dadurch die Finanzierung der Ausbildung sichergestellt wird (und der Freibetrag überschritten wird); Quelle 2 hingegen behauptet, dass zweckgebundene Einkünfte (wie etwa Stipendien) auf den Freibetrag nicht angerechnet werden. Liebe Rechtskundige - was stimmt denn nun? Herzlichen Dank für Antworten (bitte direkt ins Forum oder an meine e-mail-Adresse hotjazzMS@web.de)! Martin |
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