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1 5th July 03:19
martin
External User
 
Posts: 1
Default Kindergeld bei Auslandsstipendium



Hallo zusammen,

ich befasse mich gerade mit dem Thema "Kindergeld und
Auslandsstipendium". Dabei habe ich zwei widersprüchliche Infos
gefunden;

und zwar auf den Seiten des ARD Ratgebers Recht mit folgendem Urteil

"BSG
1997-10-02
14/10 RKg 15/96
Rechtsbereich/Normen: BundeskindergeldG, Erstes Gesetz zur Umsetzung
des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms
Einstellung in die Datenbank: 1998-02-17
Kein Kindergeld bei Stipendium

Eltern bekommen kein Kindergeld mehr, wenn der Sohn oder die Tochter
seine/ihre Ausbildung durch ein Stipendium wegen besonderer Begabung
finanzieren kann. Durch ein solches Stipendium, im vorliegenden Fall
waren es 950 DM monatlich, seien die Eltern finanziell ebenso
entlastet, als ob das Kind schon selbst erwerbstätig wäre, entschied
das Bundessozialgericht."

http://www.ratgeberrecht.de/urteile...tz/rl00885.html

und folgende Passage aus dem EStG:
"Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben
hierbei außer Ansatz; Entsprechendes gilt für Einkünfte, soweit sie
für solche Zwecke verwendet werden."

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32.html


Quelle 1 sagt also aus, dass Stipendien zum Verlust des Kindergeldes
führt, wenn dadurch die Finanzierung der Ausbildung sichergestellt
wird (und der Freibetrag überschritten wird); Quelle 2 hingegen
behauptet, dass zweckgebundene Einkünfte (wie etwa Stipendien) auf den
Freibetrag nicht angerechnet werden.

Liebe Rechtskundige - was stimmt denn nun?

Herzlichen Dank für Antworten (bitte direkt ins Forum oder an meine
e-mail-Adresse hotjazzMS@web.de)!

Martin
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2 5th July 03:19
florian schmeichler
External User
 
Posts: 1
Default Kindergeld bei Auslandsstipendium



Nur scheinbar widersprüchlich:


Nicht ganz. Das EStG sagt, dass Bezüge für *besondere Ausbildungszwecke*
nicht berücksichtigt werden.
"Besondere Asubildungszwecke" sind z.B. ein Studiengebührenstipendium
(in den USA), das berühmte Büchergeld, Reisestipendien zu Konferenzen,
AG-Zuschüsse zu den Materialkosten für das Gesellenstück, etc.

Ein Vollstipendium ist explizit auch zur Deckung des Lebensunterhalts
gedachtu und geeignet und somit eben gerade nicht nur für *besondere Ausbildungszwecke*.


Beides!

Gruss,
Florian
  Reply With Quote
3 5th July 03:19
martin
External User
 
Posts: 1
Default Kindergeld bei Auslandsstipendium


Hallo Florian,

schönen Dank für die Antwort - klingt logisch; wenn auch
nicht gerade zum Vorteil für mich :-(

Vielleicht können meine Einkünfte "gedrückt" werden:
Soweit ich weiß, können Reisekosten zum ausländischenStudienort
von den Bezügen abgezogen werden.
Gibt es hierfür eine kilometerabhängige Pauschale oder muss ich
die Reisekosten konkret nachweisen (wie etwa durch Bahn- oder
Flugticket)?
Oder reicht gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Reisebüros
aus?

LG,

Martin
  Reply With Quote
4 5th July 03:19
thomas homilius
External User
 
Posts: 1
Default Kindergeld bei Auslandsstipendium


Martin <hotjazzMS@web.de> schrieb am Dienstag, 17. Mai 2005 15:56:


Das BKGG (BundeskindergeldG) ist heute nur noch in Ausnahmefällen
anzuwenden. Ich denke, dass es bei dir nicht anzuwenden ist (Aber es
könnte durchaus sein, Prüfen!).

Dieses Stipendium war sicherlich auch für die Ausbildung gedacht.
Diese Aussage gilt somit heute nicht mehr.

Ja, von dem Stipendium wird aber nur der Teil nicht angerechnet, der für
Ausbildungszwecke gedacht ist. Dein Stipendium ist nach § 3 Nr. 44 EStG
steuerfrei? Weitere Informationen gibt es in R 180e (2) Nr. 3 EStR
(Einkommensteuerrichtlinien).

Im übrigen ist dies hier die falsche Gruppe für Steuerfragen.
Dafür gibt es: de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
Am besten, du stellst deine Frage dort nocheinmal.


Thomas
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