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1 16th July 05:25
hubert reinelt
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Posts: 1
Default Kündingung_wegen_Krankheit



Tach,

um eine Person wegen Krankheit zu kündigen, braucht man mehrere
Vorraussetzungen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

Es wird aber gelegentlich auch eine 14%-Regel genannt. Wie ist
diese zu berechnen bei einer Person, die als Altenpflegerin teilweise
7 Tage die Woche arbeitet? Wird Urlaub von den berechneten Arbeitstagen
abgezogen? Wie sieht es aus, wenn ein Großteil der Fehltage durch
Arbeitsunfälle (könnte man durch "Formular zur Genossenschaft oder
Gewerkschaft" belegen) verursacht wurde? Wird eine Reha-Kur bei den
Fehltagen einberechnet ?

Danke für Tips und Ratschläge.
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2 16th July 05:25
markusphi
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Posts: 1
Default Kündingung wegen Krankheit



Bezug zu: Kündingung wegen Krankheit

[...]


Was ist Deine Frage konkret?

Im Zweifel wird das Arbeitsgericht sich nicht an Deine "grenzwerte"
halten und anders entscheiden. Worauf willst du hinaus?

viele Grüsse
Markus P.

--
Eishockey Fanclub
http://www.sossenheim88.info
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3 16th July 05:26
hubert reinelt
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Posts: 1
Default _Kündingung_wegen_Krankheit


Einer Person wurde angedroht, aufgrund etwa 100 Fehltage in 5 Jahren
bei nochmaliger Krankheit die Kündigung zu bekommen.

Ich wollte wissen, ob es im Rahmen des Möglichen liegt. Und wie die
genannten Gründe dahingehend beeinflussend wirken. Oder ob man
wirklich pauschal sagen kann, soundsoviel gefehlt und wech.
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4 16th July 05:26
erwin denzler
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Posts: 1
Default Kündingung_wegen_Krankheit


Hubert Reinelt schrieb:

Nein, pauschal kann man das nicht sagen. Und ja, möglich ist es.

Mit der Seite von Dr. Hensche hast du ja schon eine sehr gute
Zusammenfassung zu diesem Thema gefunden. Eine gesetzliche Definition
gibt es aber nicht. Wichtiger als die bisherigen Krankheitszeiten ist
übrigens die Prognose für die Zukunft.

E.D.
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5 16th July 05:26
juergen grosse
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Posts: 1
Default Kündingung wegen Krankheit


Hubert Reinelt schrieb:

....

Pauschal kann man da im Grunde gar nichts sagen, aber in diesem Falle
(20 Tage per anno, größtenteils Arbeitsunfälle), würde ich tippen, dass
der AG mit der Kündigung eher nicht erfolgreich ist.

Auf der von dir genannten Webseite steht ja im Wesentlichen schon alles,
was man dazu wissen muss: Es findet immer eine Interessenabwägung statt.
Aber gerade bei Arbeitsunfällen kann man die Ausfallzeiten ja nur
bedingt als personenbedingt ansehen, und insgesamt liegen die Fehlzeiten
wohl auch noch im üblicherweise hinzunehmenden Rahmen.

Die Androhung (schriftlich?) einer Kündigung bei weiteren Fehlzeiten ist
weder nötig noch sinnvoll.

Eine ganz andere Frage ist, ob man im eigenen Interesse auf einer derart
unfallträchtigen Arbeitsstelle verbleiben sollte. Vielleicht ist es am
klügsten, die Kündigung abzuwarten, und dann eine angemessene Abfindung
auszuhandeln oder notfalls einzuklagen.


Tschüs, Jürgen
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6 16th July 05:26
hubert reinelt
External User
 
Posts: 1
Default _Kündingung_wegen_Krankheit


Wie bereits erwähnt, handelt es sich oftmals um Unfälle,
die durch die Arbeit passieren. Als Altenpflegerin verhebt
man sich schnell. Auch sind ältere Personen oftmals stärker
als man glaubt, speziell, wenn sie bereits geistig nicht mehr
ganz so fit sind.
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7 16th July 05:26
hubert reinelt
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Posts: 1
Default _Kündingung_wegen_Krankheit


Fehlzeiten sind oftmals durch die Arbeit bedingt. Siehe Posting an
Herrn Denzler.

Nochmal die Frage: Zählt eine Kur ebenfalls als Fehlzeit?

Nein, nur mündlich. Ins Gespräch wurde offenbar auch (der bereits
mehrfach gegeben wurde) der Hinweis erwähnt, ob man nicht auf
eine Teilzeitstelle wechseln möchte.

Die betroffene Person mag den Job sehr gerne. Ausserdem ist sie
mit über 50 IMHO nicht mehr wirklich gut vermittelbar.
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8 16th July 18:02
florian schmeichler
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Posts: 1
Default _Kündingung_wegen_Krankheit


Gefährliche Argumantation.
Auch wenn 20 Krankheitstage im Jahr für sich genommen tendenziell eher
keine Kündigung rechtfertigen, könnte der AG gerade aus dem hohen Anteil
an arbeitsunfall-bedingten Fehltagen einen Kündigungsgrund ableiten:
Ein AN der solch eine große Zahl an Arbeitsunfällen verursacht, der ist
entweder für diesen Job ungeeignet oder er missachtet vorsätzlich selbst
elementare Arbeitssicherheitsvorschriften /-anweisungen.

In beiden Fällen ist es nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht
des AG zu handeln. Eine Kündigung erscheint mir geeignet und unter
Berücksichtigung der 5 Jahre in denen der AG ja sicher auch schon
versucht hat, die Arbeitssicherheit für diesen AN zu verbessern, auch
angemessen.
Es wundert mich, dass die BG nicht schon lange mehr Druck gemacht hat.

20 Krankheitstage pro Jahr auf Grund von Arbeitsunfällen sind auch für
AltenpflegerInnen nicht normal.

Gruss,
Florian
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9 16th July 18:02
hubert reinelt
External User
 
Posts: 1
Default _Re:_Kündingung_wegen_Krankheit


Was will man z.B. machen, wenn ein Bewohner auf dem Boden liegt
und das schnelle Heben notwendig ist? Wenn ein Bewohner "austickt".
und einem die Hand verdreht? Wenn man auf dem Weg zur Arbeit
stürzt? Wenn man aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Kur antreten muss?


Der war gut.


Wie gesagt, ein _Grossteil_. Eine davon war ein grosser Batzen, wo die Person
einen längeren Zeitraum krank war.

Es stellt sich halt die Frage, wie diese 100 Tage genau zusammen gesetzt
waren.
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10 16th July 18:02
juergen grosse
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Posts: 1
Default Kündingung wegen Krankheit


Florian Schmeichler schrieb:

....

Ableiten kann er allerhand, doch ist die Wahrscheinlichkeit niedrig,
damit vor dem Arbeitsgericht zu obsiegen.

Falls der AG dies durch anlässlich der jeweiligen Unfälle ausgesprochene
Abmahnungen oder zumindest irgendetwas Schriftliches in der Personalakte
belegen könnte, wäre dies nicht ganz ausgeschlossen. Davon aber haben
wir nichts erfahren.

Ansonsten aber dürften Arbeitsunfälle doch tendenziell eher der Sphäre
des Arbeitgebers zugerechnet werden, was auch deren sonstige
sozialrechtliche Einordnung (Zuzahlungsfreiheit, alleinige
Beitragszahlung durch AG etc.) nahelegt.

....


....

Sicher nicht, aber ob sie nun tatsächlich als personenbedingt angesehen
werden? Ein Indiz dafür könnte vielleicht in einer evtl. sonstigen
Unfallfreiheit des Betriebs liegen, von der wir nichts wissen.

Ansonsten aber gilt eher:
"Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Krankheiten zieht die h. M. im
Rahmen der Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers in Erwägung.
Richtig ist, diese Zeiten gar nicht erst in die Berechnung der
Fehlzeiten einzubeziehen."
(Quelle
<http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/05-ksch/arbeitsrecht/6_personenbedingt.htm>)


Tschüs, Jürgen
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