Sperrfrist Arbeitslosengeld und Krankenversicherung wg Aufhebungsvertrag
Hallo,
meine Frau hat am 01.09.04 in einer Firma als Sekretärin angefangen zu
arbeiten.
Am 06.09.04 - nach 3 1/2 Arbeitstagen hat ihr Chef sie zu sich gerufen, und
ihr eröffnet, dass er sich eine Zusammenarbeit mit ihr nicht weiter
vorstellen könnte. Eine nähere Begründung hat er trotz Nachfrage nicht
gegeben.
Er hat meiner Frau dann vorgeschlagen - ohne dass Zeugen anwesend waren
gedrängt - einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, bei einer Kündigung
hätte sie die 2 Wochen im Keller ablegen müssen, drohte er ihr an.
Meine Frau hat dann in ihrer Konfusion angesichts des total überraschenden
Rauswurfs den Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Jetzt hat das zuständige Arbeitsamt ihr eine 3-Monatige Sperre auferlegt, da
kein wichtiger Gründ für die von ihr mit zu verantwortende Aufhebung des
Arbeitsverhältnisses vorgelegen hätte.
Auch wird der Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitsamt erst einen Monat
nach Eintritt der Arbeitslosigkeit - hier: ab 07.10.2004 - übernommen.
Die Rentenversicherung ruht innerhalb der Sperrfrist.
Meine Fragen:
- kann man sich erfolgreich mit einem Widerspruch gegen diesen Bescheid
wehren, und welcher Begründung hätte eine Aussicht auf Erfolg?
- Ist die ein-monatige Nichtleitung der Krankenversicherung rechtens?
Danke!!
Grüsse
Carsten
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