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1 30th April 16:05
benno_bös
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Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?



Eine Mitarbeiterin ist bei einem Unternehmen in öffentlicher
Trägerschaft angestellt. In Ihrem Vertrag (und dem vieler anderer
Mitarbeiter) steht: "Die Bemessung der Urlaubstage erfolgt nach BAT §
xy". Tatsächlich hat sie aber 30 Tage Urlaub im Jahr erhalten
(offensichtlich ein Versehen), obwohl der BAT für ihre Altersklasse
(30 bis 40 Jahre) nur 29 Tage vorsieht.
Zwischenzeitlich wurde die Firma an einen nicht öffentlichen Träger
verkauft, wobei die Arbeitsverträge unverändert blieben. Fünf Jahre
nach dem Verkauf der Firma stellte ein neuer Geschäftsführer auf
einmal die Diskrepanz bei der Urlaubsbemessung fest und strich den
Urlaubstag wieder.
Die Mitarbeiterin stellte sich mit der Argumentation entgegen: "Ich
habe seit der Zugehörigkeit zu dieser Firma 30 Tage erhalten, genauso
wie alle anderen Personen, die mit mir eingestellt wurden, nun aber
schon über 40 sind und nur deswegen keinen Tag gestrichen bekommen."

Ist aus der offensichtlich fehlerhaften Handhabung der Urlaubsregelung
ein Abspruch der Mitarbeiterin abzuleiten?


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2 30th April 16:06
christoph brueninghaus
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Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?



Kaum.
Der Anspruch geht auf 29 Tage.

Beide Vertragsparteien irren über die Vertragsgrundlage.

Gegenfrage:
Warum sollte man hier, ohne erkennbare besondere Umstände, ein
schützenswertes Vertrauen der Mitarbeiterin annehmen können?


Christoph
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3 1st May 23:26
andreas hirschberg
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Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?


"Christoph Brueninghaus" <brueni.at.news@gmx.de> schrieb:

"Betriebliche Übung" fiele mir da spontan als Antwortmöglichkeit ein.
Oder ist das bei 'Urlaub' grundsätzlich zu verneinen?

Bis neulich,
Andi
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4 2nd May 14:04
rupert haselbeck
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Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?


Andreas Hirschberg schrieb:

Ein Irrtum als "Betriebliche Übung"?
Wäre das auch dann anzunehmen, wenn der Irrtum in die andere Richtung,
also zu Lasten der AN, ginge? Würde sie auch dann darauf bestehen
wollen, daß weiter so verfahren wird, wie bisher?

MfG
Rupert
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5 2nd May 14:05
andreas hirschberg
External User
 
Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?


"Rupert Haselbeck" <mein-rest-muell@gmx.de> schrieb:

Es muß nicht notwendigerweise ein Irrtum gewesen sein. Und wenn, ist
es ein Irrtum, der schon seit 5 Jahren andauert. Also IMHO nicht
auszuschließen, daß der vom AG ungewollte Zustand sich mittlerweile
als betrieliche Übung verfestigt haben könnte.


AFAIK nicht. Wie in so vielen Aspekten des Arbeitsrechtes, ist das
eine Regelung relativ einseitig zum Schutze des AN bzw. des so
bestehenden Arbeitsverhältnisses.


Wahrscheinlich nicht. Und?

Bis neulich,
Andi
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6 2nd May 14:06
christoph brueninghaus
External User
 
Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?


Mitdenken bitte.
Das Institut "betriebliche Übung" dient dem Vertrauensschutz, aber dies
steht nicht in Frage, sondern:

Warum sollte man hier, ohne erkennbare besondere Umstände, ein
schützenswertes Vertrauen der Mitarbeiterin annehmen können?

Die Interessen der Mitarbeiterin sind in diesem Fall nach dem aktuellen SV nicht schützenswert.


Scheinbar kennst Du die Voraussetzungen für die Annahme einer
"betrieblichen Übung" nicht. Ohne diese Kenntnisse macht aber eine
Diskussion keinen Sinn bzw. führt, wie hier, in die Irre.

Irrt der AG über seine Verpflichtung und erkennt der AN, dass sich der AG
nur entsprechend seinen Verpflichtungen verhalten möchte, entsteht
natürlich kein Anspruch für die Zukunft.

Christoph
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7 2nd May 14:06
christoph brueninghaus
External User
 
Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?


Es sieht stark danach aus ("offensichtlich ein Versehen", im Zweifelsfall
wäre das Gegenteil vom AN nachzuweisen).

Das nützt und schadet nicht.


Es ist weit hergeholt. Es spricht gar nichts für einen Anspruch aus
betrieblicher Übung.


Christoph
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8 2nd May 14:06
andreas hirschberg
External User
 
Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?


"Christoph Brueninghaus" <brueni.at.news1@gmx.de> schrieb:


Das hat sich (nach meinem Verständnis jedenfalls) auf die ganz alte,
öffentliche Trägerschaft bezogen.
Über die letzten 5 Jahre der neuen Geschäftsführung ist nur gesagt,
daß die Verträge unverändert blieben. Was also wäre, wenn man mal der
Diskussion wegen annähme, es war der GF klar, daß da mehr Urlaub als
nach BAT vorgesehen gewährt worden ist und gewährt diesen ohne weiter
Aussagen dazu weiter. Warum kann daraus keine Vertrauenschutz aus
betrieblicher Übung entstehen?

Das habe ich anders in Erinnerung: Es ist am AG, bei freiwilligen
Leistungen deutlich zu machen, daß diese einmalig bzw. unter dem
Vorbehalt der jederzeitigen Rücknahme gewährt werden, wenn daraus
keine betriebliche Übung erwachsen können soll. Sieht das die
Lehrmeinung inzwischen anders?


Wenn der AG sich jederzeit auf Irrtum über den Inhalt seines
Handelns/Erklärens zurückziehen kann und es - wie ich Dich verstanden
habe - am AN sei, das Gegenteil zu beweisen (was ihm regelmäßig
unmöglich sein dürfte), wie kann dann überhaupt eine betriebliche
Übung erwachsen? Kann mir das mal jemand an einem Beispiel
verdeutlichen? TIA.

Bis neulich,
Andi
  Reply With Quote
9 2nd May 14:06
andreas hirschberg
External User
 
Posts: 1
Default Vertrag oder Handhabung?


"Christoph Brueninghaus" <brueni.at.news1@gmx.de> schrieb:


<seufz>


Kannst Du mir mal bitte etwas deutlicher machen, warum das Vertrauen
der AN in die Tatsache, daß ihr freiwillig genauso viel Urlaub wie den
Kollegen gewährt wird, nicht schützenswert ist?


"Ich habe schon immer X Tage Jahresurlaub in dieser Altersstufe
bekommen und vertraue darauf, daß dies auch weiterhin so sein wird
Inwiefern ist das weniger schützenswert als ein
"Ich habe schon immer an und wegen $Volksfest einen zusätzlichen
freien Tag bekommen und vertraue darauf, daß dies auch zukünftig so
sein soll"?


Das "Warum" ist mir leider noch nicht ganz klar geworden.

Ich habe das in der Tat nicht en Detail präsent. Daher ja meine Fragen
dazu.


Daher baue ich darauf, daß die Diskussion aufzuzeigen vermag, wo der
Irrweg lliegt und wie er zu vermeiden ist.

Du gehst davon aus, daß der bisherige, private GF bei der Übernahme
annahm (und annehmen durfte/mußte?), der bisher gewährte Urlaub
entspräche dem BAT und er müsse daher exakt diesen Urlaub weiterhin
gewähren? Falls ja, fange ich an zu verstehen, was Du meinst.

Sag das doch gleich. ;-)

Bis neulich,
Andi
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